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   LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03   

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https://dejure.org/2004,16784
LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03 (https://dejure.org/2004,16784)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.12.2004 - L 5 KR 210/03 (https://dejure.org/2004,16784)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - L 5 KR 210/03 (https://dejure.org/2004,16784)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03
    Sprechen auf Grund der Feststellungen über die tatsächliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmer und einem für ihn Tätigen ebenso viele Gründe für die Selbständigkeit des letzteren wie für seine abhängige Beschäftigung, so ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner der Vorrang bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit einzuräumen (BSG, Urteil vom 13.07.1978 in SozR 2200 § 1227 Nr. 17 BSG, Urteil vom 08.03.1979 in Die Beiträge 1979, 207 - 213; BSG, BB 1981, 1581).
  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03
    Nicht gefolgt werden kann der Ansicht der Beklagten, ebenso wie in dem vom Bundesfinanzhof 1992 entschiedenen Fall (DB 1993, 208 f.) stelle sich die Arbeit des Klägers aus der Sicht der B.-Kunden als unselbständiger Teil der Leistung eines Dritten, nämlich der B. dar.
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03
    Sprechen auf Grund der Feststellungen über die tatsächliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmer und einem für ihn Tätigen ebenso viele Gründe für die Selbständigkeit des letzteren wie für seine abhängige Beschäftigung, so ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner der Vorrang bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit einzuräumen (BSG, Urteil vom 13.07.1978 in SozR 2200 § 1227 Nr. 17 BSG, Urteil vom 08.03.1979 in Die Beiträge 1979, 207 - 213; BSG, BB 1981, 1581).
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03

    Streitigkeit über das Bestehen eines versicherungspflichtigen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03
    Dieses Risiko ist vielmehr auch vorhanden, wenn keine Gewähr besteht, für eine konkrete Arbeitsleistung ein bestimmtes Honorar zu erhalten (Urteil des erkennenden Senats vom 18.05.2004, L 5 KR 194/03 m.w.N.).
  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 266/73

    Beitragspflicht des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung für die für

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03
    Ähnlich wie ein Ermittler, der für ein Marktforschungsunternehmen Befragungen durchführt und nur bei ordnungsgemäßer Erledigung einen Honoraranspruch hat (siehe Bundessozialgerichtsentscheidung vom 14.11.1974, 8 RU 266/73), trug der Kläger also ein, wenn auch begrenztes, unternehmerisches Risiko.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2016 - L 5 KR 162/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Altenpflegerin - Tätigkeit für mehrere

    Der Wille der Vertragsparteien erhält jedenfalls dann Bedeutung, wenn sich die Zuordnung nicht aus objektiven Kriterien ergibt und die tatsächliche Ausgestaltung ihrer Beziehung gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung spricht (BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 17; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Dezember 2004 - L 5 KR 210/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 11/05

    Krankenversicherung

    Es ist auch dann vorhanden, wenn keine Gewähr besteht, für eine konkrete Arbeitsbelastung ein bestimmtes Honorar zu erhalten (vgl. Bayerisches LSG, Urt. vom 21.12.2004, Az.: L 5 KR 210/03, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Köln, 23.05.2006 - S 6 R 53/05

    Rentenversicherung

    Der Beigeladene ist auch in einer für Arbeitnehmer typischen Regelmäßigkeit in einem Zeitraum von 16 Jahren für die Klägerin tätig (vgl. zu diesem Aspekt Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.12.2004, Az.: L 5 KR 210/03).

    Die danach bloß theoretisch bestehende Delegationsbefugnis hat daher keine gewichtige Bedeutung (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.12.2004, Az.: L 5 KR 210/03; Finanzgericht München, Urteil vom 18.02.2004, Az.: 10 K 4566/02).

    Auch die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Landessozialgerichts zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Wärmedienstablesern (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Dezember 2004, Az.: L 5 KR 210/03, und Urteil vom 05.04.2005, Az.: L 5 KR 257/03; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2005, Az.: L 5 KR 17/04) ist auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragbar.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.04.2019 - L 1 BA 20/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Qualitätsprüfer - Rahmenvertrag als

    Gerade dann, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit sowohl für Selbstständigkeit als auch für abhängige Beschäftigung spricht, ist dem Willen der Vertragsparteien und der Vertragsbezeichnung vorrangige Bedeutung beizumessen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 1978, 12 RK 14/78, juris Rn. 17; ausschlaggebend in Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Dezember 2004, L 5 KR 210/03, juris Rn. 26).
  • LSG Sachsen, 20.09.2006 - L 1 KR 29/02

    Überprüfung von Meldepflichten durch die Träger der Rentenversicherung; Begriff

    Dies war dann der Fall, wenn tatsächlich Mitarbeiter beschäftigt worden waren und für mehrere Versorgungsunternehmen Zähler abgelesen wurden (Brandenburgisches FG, Urteil vom 22.10.2003 - 2 K 1792/02 - veröffentlicht in juris; siehe auch Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 21.12.2004 - L 5 KR 210/03 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2005 - L 5 KR 17/04

    Krankenversicherung

    Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die für die Selbständigkeit und die für die Unselbständigkeit sprechenden Merkmale sich die Waage halten, müsste der übereinstimmende Wille der Klägerin und des Beigeladenen zu 1), der auf die gleichberechtigte Vertragsbeziehung im Rahmen eines Werkvertrages gerichtet war, den Ausschlag für die Bejahung einer selbständigen Tätigkeit geben (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 21.12.2004 - L 5 KR 210/03 -).
  • SG Regensburg, 29.03.2006 - S 14 KR 156/05
    Sprechen jedoch gewichtige Gründe sowohl für als gegen eine Beschäftigung, ist der Vertrag maßgebend (BayLSG vom 21.12.2004, L 5 KR 210/03).
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